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Tankdaten

Die folgenden abgefragten Behälterdaten können Sie aus Ihren Tankunterlagen oder am Typenschild des Gasbehälters ersehen.

Der Flüssiggasbehälter ist betriebsbereit. Die innere Prüfung (je nach Behälter alle 5 bzw. 10 Jahre) und äußere Prüfung (alle 2 Jahre) wurde vom TÜV durchgeführt und für bestanden erklärt. Einer Befüllung stehen auch sonst keine technischen oder gesetzlichen Hinderungsgründe entgegen.

Wir dürfen aufgrund von § 1004 BGB nur Flüssiggasbehälter befüllen, die sich in Ihrem Eigentum befinden. Bei der Befüllung eines Behälters, der nicht in Ihrem Eigentum steht, setzen Sie uns einem Unterlassungsanspruch gegenüber dem tatsächlichen Eigentümer aus. Die Kosten der Inanspruchnahme müssen wir in diesen Fällen an Sie weiterberechnen.